| Text: | halt, halt, nicht so schnell, juristisch sind wir da noch nicht durch.
1. Wie sieht´s mit dem Wegerecht, sprich, ich hatte ihn immer an wenn es heuer kalt war und ich mit den Kindern im Park war, ergo mußt du ihn mir immer geben, wenn mir kalt ist und ich im Park bin.
2. Dann hätte ich noch Wohnrecht, sprich der Pulli gehört zwar dir, aber ich darf jederzeit zumindest in einem Ärmel wohnen.
3. Und ich habe Fruchtgenußrecht, sprich der Pulli gehört dir, du darfst ihn auch tragen, aber du mußt mir die Wärme abgeben oder Miete zahlen 
4. Gewohnheitsrecht. Wir haben uns schon sooo aneinander gewöhnt, wirst sehen, er hat sich angepaßt und hat jetzt Gr. 50.
5. Hat er ein Pantscherl mit meinem roten Kapuzenpulli angefangen. Ich hab´s vorerst nicht bemerkt, erst als die süße kleine rote Weste in meinem Gewandregal aufgetaucht ist was das klar. Somit würden Unterhaltszahlungen und Alimente fällig.
6. Überlege ich, ob ich nicht überhaupt das Sorgerecht für ihn beantrage. Schließlich hast du ihn einfach öffentlich ausgesetzt und bis heute kein großes Interesse an ihm bekundet, ich glaub, da hab ich gute Karten, hab mich ja soooo iebevoll um ihn gekümmert das letzte Jahr.
7. Habe ich ihm Wahlrecht eingeräumt und ihn persönlich befragt wohin er wolle und er hat sich bis jetzt keinen Milimeter wegbewegt, was ja auch eine eindeutige Antwort darstellt.
Also, lieber Michi, so wie ich das sehe, schaut´s eher schlecht für dich aus, auch wenn du auf dein lächerliches Besitzrecht pochst. ich kann dir gerne Besuchsrecht einräumen, wäre wohl besser wenn eine 3. Person dabei ist, da Gefahr im Verzug ist, aber du behältst natürlich die volle Verantwortung sollte er was anstellen, bzw. weitere mir gehörende Kleidungsstücke schwängern.
lg Peter |